Bei Rückfragen:

Gerold Meischen

 

Mobil 0172-6310925
meischen@friesensport.de


© / Quelle: Ostfriesische Nachrichten Online / 28.01.2010

Kreisverband Aurich nimmt Berufung zurück
Boßeln: Mitglieder sollen über neue Sportgerichtsordnung entscheiden

wrs Aurich. Der Rechtsstreit zwischen dem Boßelverein „Liek ut“ Westersander-Hüllenerfehn und dem Kreisverband der Auricher Boßler und Klootschießer ist beendet. Der Verband zieht die Berufung gegen ein Urteil des Auricher Amtsgerichts zurück. Das bestätigte am Mittwochnachmittag der 1. Vorsitzende des Kreisverbandes, Karl-Heinz Evers, auf Nachfrage dieser Zeitung. Das Auricher Amtsgericht hatte eine Entscheidung des Kreisverbandes für unwirksam erklärt. Der Verband hatte den Verein mit einer Geldstrafe und dem Abzug von zwei Pluspunkten bestraft, weil der Verein bei den Mehrkampfmeisterschaften im August 2008 mit mehrstündiger Verspätung den Wettkampfstand besetzt hatte (die ON berichteten). Vorsorglich hatte der Kreisverband gegen das Urteil Berufung eingelegt, um die Fristen zu wahren. Am Dienstagabend tagte der Vorstand. „Wir akzeptieren das Urteil, weil wir in der Berufung kaum Aussichten auf Erfolg gehabt hätten“, stellte Evers fest. Er berichtete, dass unter den Staffelleitern Unmut über das Urteil herrsche. Viele befürchteten, dass ihre Arbeit zukünftig erschwert werde. Ende Februar plant der Auricher Kreisverband eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Dort will Evers über einen Entwurf zur geänderten Sportgerichtsordnung abstimmen lassen. „Wir wollen unsere Schiedsordnung vereinfachen und suchen nach praktikablen Lösungen“, sagte Evers. Auf der kommenden Mitgliederversammlung steht der Entwurf des Vorstandes zur Debatte. Die Vereinsvertreter haben dann das letzte Wort. Vor der Vorstandssitzung traf sich die Führungsspitze des Verbandes mit Vertretern des klagenden Boßelvereins „Liek ut“-Vertreter Wolfgang Albers sprach von einem „positiven Gespräch“. Der Verein trug einen Wunschkatalog vor, um die Nachteile aus der unwirksamen Strafe des Verbandes auszugleichen. Hauptaugenmerk lag auf einer Wiedergutmachung für die verpasste Teilnahme der Männer-I-Mannschaft an den Aufstiegsspielen zur Bezirksklasse. Der Verein hofft, dass er für die kommende Aufstiegsrunde als dritter Vertreter des Kreisverbandes Aurich gesetzt wird. Ebenso geht es um Ersatz der Kosten. Albers freute sich, dass der Verband auf eine Berufung verzichtet. „Damit haben wir jetzt Rechtssicherheit. Ein Entwurf für die neue Sportgerichtsordnung liegt schon vor.“

Das ist ja mal endlich wieder ein Thema für Hein Kloot:  Da kommt ein Verein seinen Pflichten nicht nach und lässt den Kreisverband beim Mehrkampf im Stich. Der Verein unterlässt es dafür Sorge zu tragen, dass die abzustellenden Mitglieder auch ihren Dienst antreten. Die Strafe für dies Fehlverhalten steht schon in derselben Sekunde des Fehlverhaltens fest, da im Strafenkatalog für die Versagung von Standdiensten pro abzustellenden Mitglied 25 € fällig werden und der höchstspielenden Mannschaft des Vereins im Punktspielbetrieb zwei Punkte abgezogen werden. Eigentlich ganz einfach.

Das ist ähnlich so, als wenn man in den Bannstrahl eines Radargerätes gerät und mit einem Blick auf den Tacho feststellen kann, was der Spaß nun schon wieder gekostet hat.

So ereilt eines Tages den Verein die vermeintlich gerechte Strafe - wenn auch mit Verzögerung, was aber unerheblich ist, da der Strafenkatalog keine expliziten Verjährungsfristen o.ä, enthält.

Nun sollte der Grundsatz gelten: "Wer Mist baut muss auch mit Anstand dafür einstehen" ... aber nicht in diesem Fall.

Die Lücke: Obwohl Fehlverhalten und Konsequenz daraus klar auf der Hand hätte eine förmlicher Protest eingelegt werden müssen. Dazu hätte dem Verein dann noch eine (mündliche) Anhörung gewährt werden müssen. Weil der Fall aber klar und eindeutig schritt der Feldobmann gleich zur "Verurteilung und Vollstreckung" ... und das stand nicht im Einklang mit der Ordnung. Im Wissen um das eigene Fehlverhalten und die daraus folgende Strafe begehrte der Verein nun Anerkennung eines Einspruchs, ohne Protest und Anhörung abgeurteilt worden zu sein. Die Revision wurde vom Kreis abgeschmettert - der FKV als letzte Sportinstanz gar nicht erst angerufen, stattdessen gleich Klage vor einem ordentlichen Gericht erhoben. Mangels Sachverstand hat der zuständige Amtsrichter nicht auf die Sportinstanz verwiesen, sondern einfach ohne Rücksicht auf die geltenden Instanzen auf Formfehler erkannt und zu Gunsten des Vereins entschieden. Wohlgemerkt: Fehlverhalten und Strafe stehen gar nicht zur Diskussion oder Entscheidung ... allein das Verfahren wurde mit Formfehler behaftet erkannt und für ungültig erklärt.

Der Verein verlangt jetzt gar noch vom Kreisverband "Wiedergutmachung" - was genaugenommen nun noch als Belobigung für die fehlende Standbesetzung beim Mehrkampf verstanden werden muss - für entgangene Aufstiegschancen, und der Verein will seine Gedanken an ein geändertes Strafensystem eingebracht wissen ... und das bringt Hein Kloot auf die Palme.

Beigeschmack:  Im Stile eines wohlgelittenen Messias führt ein politisch engagiertes ambitioniertes Ratsmitglied stellvertretend für den Vereinsvorstand öffentlich - vor allem pressewirksam - das Wort ... über die Motivation lässt sich nun trefflich sinnieren ( "... ja ist denn schon wieder Wahlkampf?").

Randnotiz:  In einem Gästebucheintrag stellt ein "eingemischt" am 22.01.2010 um 09:10 fest --> Schnell Klarheit hat der Verein gewonnen - Herr Gero Meischen. Wer sich auf die neutrale, faire und unabhängige Sportgerichtsbarkeit dieses FKV verlässt, der ist verlassen. Zieht das jemand in Zweifel?. Hein Kloot bezweifelt, dass dieser "Schreiber" die Strukturen der Friesensportgemeinde kennt und sich zu einer derart bösartigen Unterstellung gegenüber allen Mitgliedern im FKV hinreißen lässt, denn dieser "Schreiber" stellt unumwunden fest, dass rund 40.000 Mitglieder im FKV nicht neutral und fair entscheiden können. Da wird die Darstellung eines Boßlers im Buch "Russendisko" vom renommierten Satiriker Wladimir Kaminer wieder einen Tick realer.

Demnächst mehr bei Hein Kloot ...

 

© / Quelle: Ostfriesische Nachrichten Online / 21.01.2010

Gericht pfeift Boßelverband zurück

Friesensport: Boßelverein Westersander-Hüllenerfehn klagt erfolgreich gegen Auricher Verbandsspitze

In der laufenden Saison qualifizierte sich der Boßelverein „Liek ut“ Westersander-Hüllenerfehn, hier mit Matthias Tammen beim Abwurf, für die Endrunde der Meisterschaft in der Kreisliga. Im Vorjahr verpasste der Verein die Aufstiegsrunde zur Bezirksklasse. Grund dafür war eine Strafe des Kreisverbandes. Der Verein verlor zwei Punkte auf der Habenseite. Diese Strafe erklärte das Amtsgericht Aurich für unwirksam.                        Foto: Frerichs

wrs Aurich. So etwas hat es bei den Auricher Boßlern noch nicht gegeben. Aurichs oberster Boßelfunktionär Karl-Heinz Evers, 1. Vorsitzender des Kreisverbandes, spricht von einem einmaligen Vorgang. Er meint damit den Rechtsstreit zwischen dem Boßelverein „Liek ut“ Westersander-Hüllenerfehn und dem Kreisverband Aurich vor dem Auricher Amtsgericht. In diesem Verfahren verkündete das Gericht kürzlich das Urteil. Der Verein bekam im Namen des Volkes Recht zugesprochen. Das Gericht kippte zugunsten von „Liek ut“ eine umstrittene Entscheidung des verbandsinternen Sportgerichts.
Der Fall: Ende August 2008 richtete der Kreisverband Aurich die Mehrkampfmeisterschaften aus. Bei dieser Veranstaltung sollte der Boßelverein Westersander-Hüllenerfehn Mitglieder für die Wurfstände abstellen. Dort werden Starterlisten überprüft, Ergebnisse gemessen und auf Wettkampfkarten ausgefüllt. Der Dienst begann vormittags ab 9.45 Uhr. Die Westersander Abgesandten erschienen aber erst gegen 12.45 Uhr. Mehrkampfobmann Peter Schünemann bestrafte den Verein für dieses Vergehen. Als Grundlage diente ihm der Strafenkatalog des Verbands. Die Strafe umfasste eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro. Weiterhin wurden der ranghöchsten Boßelmannschaft des Vereins, der Männer-I-Formation aus der Kreisliga zum Ende der Saison 2008/09 zwei Pluspunkte abgezogen.
Eine folgenreiche Entscheidung: Die Männer-I-Mannschaft von Westersander-Hüllenerfehn verpasste die Aufstiegsrunde für die Bezirksklasse äußerst knapp. Ohne Punktabzüge hätte es zur Vizemeisterschaft und somit für die Teilnahme zur Relegationsrunde gereicht. Der Verein wehrte sich. Er legte Berufung vor dem verbandsinternen Schiedsgericht ein. Sie wurde zurückgewiesen. Auch die Revision brachte keinen Erfolg. Es blieb beim Verlust von zwei Punkten. Damit gab sich der Boßelverein nicht zufrieden. Er zog vor das Auricher Amtsgericht und klagte gegen den Verband. Der Verein führte Verfahrensfehler an. Mit Erfolg. Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise an. Im Urteil unter dem Aktenzeichen 12 C 398/09 wurde vermerkt: „Es liegen eklatante Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften der Sportgerichtsordnung vor.“  Zwei Punkte waren ausschlaggebend. Das Strafverfahren gegen den Verein hätte mit einem Protest (beispielsweise seitens des Obmanns oder einer Mannschaft, Anm. der Redaktion) eingeleitet werden müssen, mahnte das Gericht. Einen Protest gab es aber nicht. Weiterhin forderte Richter Reinders eine mündliche Verhandlung, bevor der Obmann die Strafe festlegt. Auch diese hat es nach Ansicht von Richter Reinders nicht gegeben. Unterm Strich eine dicke Backpfeife für den Kreisverband Aurich.
„Liek ut“-Vereinsmitglied Wolfgang Albers betreute das Verfahren. Er freute sich über das Urteil. „Wir sind alle erleichtert, dass wir recht bekommen haben.“ Der Verein sei vor Gericht gezogen, weil er sich ungerecht behandelt fühlte, erklärte Albers auf ON-Nachfrage. Mit der Klage wollte sein Verein ein Stück Rechtssicherheit bekommen in der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Sportgerichtsverfahren verbandsintern ablaufen muss. Er hofft, dass der Verband die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil zieht und das Sportgerichtsverfahren überarbeitet. Dazu wolle der Verein auch Vorschläge unterbreiten, setzt Albers auf Kooperation. Auf ON-Nachfrage bestätigte der Vorsitzende Karl-Heinz Evers, dass der Verband vorsorglich Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, um die Fristen zu wahren. Geht es aber nach den Wünschen von Evers, wird die Berufung fallengelassen. „Ich persönlich akzeptiere das Urteil. Aber ich möchte nicht allein darüber entscheiden.“ In der kommenden Woche tagt der Vorstand des Kreisverbandes. Er soll festlegen, ob es bei der Berufung bleibt oder der Fall zu den Gerichtsakten gelegt wird. Nach ON-Informationen gibt es im Führungsgremium der Auricher Boßler Stimmen, die sich mit der Niederlage nicht abfinden und in die Berufung gehen wollen. Für Evers ist eines ganz besonders wichtig: Rechtsstreitigkeiten vor einem ordentlichen Gericht sollen zukünftig eine Ausnahme bleiben. Deshalb schlägt er vor: „Wir werden unsere Sportgerichtsordnung in einigen Punkten überarbeiten. Nur die schwerwiegenden Fälle sollen durch einen schriftlichen Protest innerhalb einer Frist angezeigt werden. Bei leichteren Fehlern halte ich ein umfangreiches Verfahren für nicht sinnvoll.“ Es könne nicht sein, dass die Staffelleitungen oder Obmänner bei kleineren Vergehen, wie beispielsweise der Eintrag von falschen Ergebnissen, mit schriftlichen Protesten arbeiten müssten, gab Evers zu bedenken. Der Verein hat zwar recht bekommen und kann sich nachträglich über den Vizetitel in der Kreisliga 2008/09 freuen. Die Aufstiegsspiele von damals werden nicht wiederholt. Der Verein macht in diesem Jahr einen neuen Anlauf. Souverän qualifizierte sich „Liek ut“ für Endrunde in der Kreisliga. Dort rangiert der Verein nach drei Spieltagen mit 4:2 Zählern auf Rang zwei.