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Quelle: Ostfriesische
Nachrichten Online / 28.01.2010
Kreisverband Aurich nimmt
Berufung zurück
Boßeln:
Mitglieder sollen über neue Sportgerichtsordnung
entscheiden
wrs Aurich. Der
Rechtsstreit zwischen dem Boßelverein „Liek ut“
Westersander-Hüllenerfehn und dem Kreisverband der
Auricher Boßler und Klootschießer ist beendet. Der
Verband zieht die Berufung gegen ein Urteil des
Auricher Amtsgerichts zurück. Das bestätigte am
Mittwochnachmittag der 1. Vorsitzende des
Kreisverbandes, Karl-Heinz Evers, auf Nachfrage
dieser Zeitung. Das Auricher Amtsgericht hatte eine
Entscheidung des Kreisverbandes für unwirksam
erklärt. Der Verband hatte den Verein mit einer
Geldstrafe und dem Abzug von zwei Pluspunkten
bestraft, weil der Verein bei den
Mehrkampfmeisterschaften im August 2008 mit
mehrstündiger Verspätung den Wettkampfstand besetzt
hatte (die ON berichteten). Vorsorglich hatte der
Kreisverband gegen das Urteil Berufung eingelegt, um
die Fristen zu wahren. Am Dienstagabend tagte der
Vorstand. „Wir akzeptieren das Urteil, weil wir in
der Berufung kaum Aussichten auf Erfolg gehabt
hätten“, stellte Evers fest. Er berichtete, dass
unter den Staffelleitern Unmut über das Urteil
herrsche. Viele befürchteten, dass ihre Arbeit
zukünftig erschwert werde. Ende Februar plant der
Auricher Kreisverband eine außerordentliche
Mitgliederversammlung. Dort will Evers über einen
Entwurf zur geänderten Sportgerichtsordnung
abstimmen lassen. „Wir wollen unsere Schiedsordnung
vereinfachen und suchen nach praktikablen Lösungen“,
sagte Evers. Auf der kommenden Mitgliederversammlung
steht der Entwurf des Vorstandes zur Debatte. Die
Vereinsvertreter haben dann das letzte Wort. Vor der
Vorstandssitzung traf sich die Führungsspitze des
Verbandes mit Vertretern des klagenden Boßelvereins
„Liek ut“-Vertreter Wolfgang Albers sprach von einem
„positiven Gespräch“. Der Verein trug einen
Wunschkatalog vor, um die Nachteile aus der
unwirksamen Strafe des Verbandes auszugleichen.
Hauptaugenmerk lag auf einer Wiedergutmachung für
die verpasste Teilnahme der Männer-I-Mannschaft an
den Aufstiegsspielen zur Bezirksklasse. Der Verein
hofft, dass er für die kommende Aufstiegsrunde als
dritter Vertreter des Kreisverbandes Aurich gesetzt
wird. Ebenso geht es um Ersatz der Kosten. Albers
freute sich, dass der Verband auf eine Berufung
verzichtet. „Damit haben wir jetzt Rechtssicherheit.
Ein Entwurf für die neue Sportgerichtsordnung liegt
schon vor.“
Das ist ja
mal endlich wieder ein Thema für
Hein Kloot:
Da kommt ein Verein seinen Pflichten nicht
nach und lässt den Kreisverband beim
Mehrkampf im Stich. Der Verein unterlässt es
dafür Sorge zu tragen, dass die
abzustellenden Mitglieder auch ihren Dienst
antreten. Die Strafe für dies Fehlverhalten
steht schon in derselben Sekunde des
Fehlverhaltens fest, da im Strafenkatalog
für die Versagung von Standdiensten pro
abzustellenden Mitglied 25 € fällig werden
und der höchstspielenden Mannschaft des
Vereins im Punktspielbetrieb zwei Punkte
abgezogen werden. Eigentlich ganz einfach.
Das ist ähnlich
so, als wenn man in den Bannstrahl eines
Radargerätes gerät und mit einem Blick auf
den Tacho feststellen kann, was der Spaß nun
schon wieder gekostet hat.
So ereilt eines
Tages den Verein die vermeintlich gerechte
Strafe - wenn auch mit Verzögerung, was aber
unerheblich ist, da der Strafenkatalog keine
expliziten Verjährungsfristen o.ä, enthält.
Nun sollte der
Grundsatz gelten: "Wer Mist baut muss auch
mit Anstand dafür einstehen" ... aber nicht
in diesem Fall.
Die Lücke:
Obwohl Fehlverhalten und Konsequenz daraus
klar auf der Hand hätte eine förmlicher
Protest eingelegt werden müssen. Dazu hätte
dem Verein dann noch eine (mündliche)
Anhörung gewährt werden müssen. Weil der
Fall aber klar und eindeutig schritt der
Feldobmann gleich zur "Verurteilung und
Vollstreckung" ... und das stand nicht im
Einklang mit der Ordnung. Im Wissen um das
eigene Fehlverhalten und die daraus folgende
Strafe begehrte der Verein nun Anerkennung
eines Einspruchs, ohne Protest und Anhörung
abgeurteilt worden zu sein. Die Revision
wurde vom Kreis abgeschmettert - der FKV als
letzte Sportinstanz gar nicht erst
angerufen, stattdessen gleich Klage vor
einem ordentlichen Gericht erhoben. Mangels
Sachverstand hat der zuständige Amtsrichter
nicht auf die Sportinstanz verwiesen,
sondern einfach ohne Rücksicht auf die
geltenden Instanzen auf Formfehler erkannt
und zu Gunsten des Vereins entschieden.
Wohlgemerkt: Fehlverhalten und Strafe stehen
gar nicht zur Diskussion oder Entscheidung
... allein das Verfahren wurde mit
Formfehler behaftet erkannt und für ungültig
erklärt.
Der Verein
verlangt jetzt gar noch vom Kreisverband
"Wiedergutmachung" - was genaugenommen nun
noch als Belobigung für die fehlende
Standbesetzung beim Mehrkampf verstanden
werden muss - für entgangene
Aufstiegschancen, und der Verein will seine
Gedanken an ein geändertes Strafensystem
eingebracht wissen ... und das bringt Hein
Kloot auf die Palme.
Beigeschmack:
Im Stile eines wohlgelittenen Messias führt
ein politisch engagiertes
ambitioniertes Ratsmitglied stellvertretend
für den Vereinsvorstand öffentlich - vor
allem pressewirksam - das Wort ... über die
Motivation lässt sich nun trefflich
sinnieren ( "... ja ist denn schon wieder
Wahlkampf?").
Randnotiz:
In einem Gästebucheintrag stellt ein
"eingemischt" am 22.01.2010 um 09:10 fest
--> Schnell Klarheit hat der Verein gewonnen
- Herr Gero Meischen. Wer sich auf die
neutrale, faire und unabhängige
Sportgerichtsbarkeit dieses FKV verlässt,
der ist verlassen. Zieht das jemand in
Zweifel?. Hein Kloot bezweifelt, dass
dieser "Schreiber" die Strukturen der
Friesensportgemeinde kennt und sich zu einer
derart bösartigen Unterstellung gegenüber
allen Mitgliedern im FKV hinreißen lässt,
denn dieser "Schreiber" stellt unumwunden
fest, dass rund 40.000 Mitglieder im FKV
nicht neutral und fair entscheiden können.
Da wird die Darstellung eines Boßlers im
Buch "Russendisko" vom renommierten
Satiriker Wladimir Kaminer wieder einen Tick
realer.
Demnächst mehr
bei Hein Kloot
... |
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Quelle: Ostfriesische
Nachrichten Online / 21.01.2010
Gericht pfeift Boßelverband
zurück
Friesensport:
Boßelverein Westersander-Hüllenerfehn klagt
erfolgreich gegen Auricher Verbandsspitze
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In der laufenden Saison
qualifizierte sich der Boßelverein „Liek
ut“ Westersander-Hüllenerfehn, hier mit
Matthias Tammen beim Abwurf, für die
Endrunde der Meisterschaft in der
Kreisliga. Im Vorjahr verpasste der
Verein die Aufstiegsrunde zur
Bezirksklasse. Grund dafür war eine
Strafe des Kreisverbandes. Der Verein
verlor zwei Punkte auf der Habenseite.
Diese Strafe erklärte das Amtsgericht
Aurich für unwirksam.
Foto: Frerichs |
wrs Aurich. So
etwas hat es bei den Auricher Boßlern noch nicht
gegeben. Aurichs oberster Boßelfunktionär Karl-Heinz
Evers, 1. Vorsitzender des Kreisverbandes, spricht
von einem einmaligen Vorgang. Er meint damit den
Rechtsstreit zwischen dem Boßelverein „Liek ut“
Westersander-Hüllenerfehn und dem Kreisverband
Aurich vor dem Auricher Amtsgericht. In diesem
Verfahren verkündete das Gericht kürzlich das
Urteil. Der Verein bekam im Namen des Volkes Recht
zugesprochen. Das Gericht kippte zugunsten von „Liek
ut“ eine umstrittene Entscheidung des
verbandsinternen Sportgerichts.
Der Fall: Ende August 2008 richtete der Kreisverband
Aurich die Mehrkampfmeisterschaften aus. Bei dieser
Veranstaltung sollte der Boßelverein
Westersander-Hüllenerfehn Mitglieder für die
Wurfstände abstellen. Dort werden Starterlisten
überprüft, Ergebnisse gemessen und auf
Wettkampfkarten ausgefüllt. Der Dienst begann
vormittags ab 9.45 Uhr. Die Westersander Abgesandten
erschienen aber erst gegen 12.45 Uhr.
Mehrkampfobmann Peter Schünemann bestrafte den
Verein für dieses Vergehen. Als Grundlage diente ihm
der Strafenkatalog des Verbands. Die Strafe umfasste
eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro. Weiterhin wurden
der ranghöchsten Boßelmannschaft des Vereins, der
Männer-I-Formation aus der Kreisliga zum Ende der
Saison 2008/09 zwei Pluspunkte abgezogen.
Eine folgenreiche Entscheidung: Die
Männer-I-Mannschaft von Westersander-Hüllenerfehn
verpasste die Aufstiegsrunde für die Bezirksklasse
äußerst knapp. Ohne Punktabzüge hätte es zur
Vizemeisterschaft und somit für die Teilnahme zur
Relegationsrunde gereicht. Der Verein wehrte sich.
Er legte Berufung vor dem verbandsinternen
Schiedsgericht ein. Sie wurde zurückgewiesen. Auch
die Revision brachte keinen Erfolg. Es blieb beim
Verlust von zwei Punkten. Damit gab sich der
Boßelverein nicht zufrieden. Er zog vor das Auricher
Amtsgericht und klagte gegen den Verband. Der Verein
führte Verfahrensfehler an. Mit Erfolg. Das Gericht
schloss sich dieser Sichtweise an. Im Urteil unter
dem Aktenzeichen 12 C 398/09 wurde vermerkt: „Es
liegen eklatante Verstöße gegen die
Verfahrensvorschriften der Sportgerichtsordnung
vor.“ Zwei Punkte waren ausschlaggebend. Das
Strafverfahren gegen den Verein hätte mit einem
Protest (beispielsweise seitens des Obmanns oder
einer Mannschaft, Anm. der Redaktion) eingeleitet
werden müssen, mahnte das Gericht. Einen Protest gab
es aber nicht. Weiterhin forderte Richter Reinders
eine mündliche Verhandlung, bevor der Obmann die
Strafe festlegt. Auch diese hat es nach Ansicht von
Richter Reinders nicht gegeben. Unterm Strich eine
dicke Backpfeife für den Kreisverband Aurich.
„Liek ut“-Vereinsmitglied Wolfgang Albers betreute
das Verfahren. Er freute sich über das Urteil. „Wir
sind alle erleichtert, dass wir recht bekommen
haben.“ Der Verein sei vor Gericht gezogen, weil er
sich ungerecht behandelt fühlte, erklärte Albers auf
ON-Nachfrage. Mit der Klage wollte sein Verein ein
Stück Rechtssicherheit bekommen in der Frage, unter
welchen Voraussetzungen ein Sportgerichtsverfahren
verbandsintern ablaufen muss. Er hofft, dass der
Verband die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil
zieht und das Sportgerichtsverfahren überarbeitet.
Dazu wolle der Verein auch Vorschläge unterbreiten,
setzt Albers auf Kooperation. Auf ON-Nachfrage
bestätigte der Vorsitzende Karl-Heinz Evers, dass
der Verband vorsorglich Berufung gegen das Urteil
eingelegt hat, um die Fristen zu wahren. Geht es
aber nach den Wünschen von Evers, wird die Berufung
fallengelassen. „Ich persönlich akzeptiere das
Urteil. Aber ich möchte nicht allein darüber
entscheiden.“ In der kommenden Woche tagt der
Vorstand des Kreisverbandes. Er soll festlegen, ob
es bei der Berufung bleibt oder der Fall zu den
Gerichtsakten gelegt wird. Nach ON-Informationen
gibt es im Führungsgremium der Auricher Boßler
Stimmen, die sich mit der Niederlage nicht abfinden
und in die Berufung gehen wollen. Für Evers ist
eines ganz besonders wichtig: Rechtsstreitigkeiten
vor einem ordentlichen Gericht sollen zukünftig eine
Ausnahme bleiben. Deshalb schlägt er vor: „Wir
werden unsere Sportgerichtsordnung in einigen
Punkten überarbeiten. Nur die schwerwiegenden Fälle
sollen durch einen schriftlichen Protest innerhalb
einer Frist angezeigt werden. Bei leichteren Fehlern
halte ich ein umfangreiches Verfahren für nicht
sinnvoll.“ Es könne nicht sein, dass die
Staffelleitungen oder Obmänner bei kleineren
Vergehen, wie beispielsweise der Eintrag von
falschen Ergebnissen, mit schriftlichen Protesten
arbeiten müssten, gab Evers zu bedenken. Der Verein
hat zwar recht bekommen und kann sich nachträglich
über den Vizetitel in der Kreisliga 2008/09 freuen.
Die Aufstiegsspiele von damals werden nicht
wiederholt. Der Verein macht in diesem Jahr einen
neuen Anlauf. Souverän qualifizierte sich „Liek ut“
für Endrunde in der Kreisliga. Dort rangiert der
Verein nach drei Spieltagen mit 4:2 Zählern auf Rang
zwei.